Corona Lockerungen ermöglichen wieder Kegelsport

Dank der stark gesunkenen Inzidenzwerte und einer aktualisierten Corona VO des Landes Baden-Württemberg ist nun wieder Sport- und Freizeitbetrieb auf unseren Kegelbahnen möglich. Die aktuellen Regelungen sind im Folgenden kurz zusammengefasst:

ArtInzidenz < 10Inzidenz 10 – 35Inzidenz 35 – 50Inzidenz > 50
Vereinssport– Keine Beschränkung der Personenanzahl– Keine Beschränkung der Personenanzahl
– Rauchverbot im Aufenthaltsraum hinter der Kegelbahn
– Keine Beschränkung der Personenanzahl
– Zutritt nur für 3G*
– Maximale Anzahl Personen: 14
– Rauchverbot im Aufenthaltsraum hinter der Kegelbahn
– Zutritt nur für 3G*
Freizeitsport
und Hobbykegler
– Maximale Anzahl Personen pro Kegelpartie: 12– Maximale Anzahl Personen pro Kegelpartie: 10
– Rauchverbot im Aufenthaltsraum hinter der Kegelbahn
– Maximale Anzahl Personen pro Kegelpartie: 10
– Rauchverbot im Aufenthaltsraum hinter der Kegelbahn
– Zutritt nur für 3G*
– Für Freizeitsport geschlossen
*3G = alle Personen müssen entweder getestet, genesen oder vollständig geimpft sein

Diese Kurzzusammenfassung wird durch die generellen Masken und Abstandsregelungen sowie eine Dokumentationspflicht ergänzt. Die detaillierten und vollständigen Regelungen können im Hygienekonzepts des Vereins nachgelesen werden. Dieses hängt auch im Vereinsheim aus.

Wir freuen uns wieder auf alle Vereinsmitglieder und Freizeitkegelgruppen.

Die Vorstandschaft des 1. KV Königsbach e.V.